{"id":3319,"date":"2018-03-31T11:00:12","date_gmt":"2018-03-31T09:00:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.eusoco.eu\/?p=3319"},"modified":"2018-04-04T11:13:54","modified_gmt":"2018-04-04T09:13:54","slug":"prinzipien-sozialer-dauerschuldverhaltnisse-de","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.eusoco.eu\/?p=3319","title":{"rendered":"Prinzipien sozialer Dauerschuldverh\u00e4ltnisse (DE)"},"content":{"rendered":"<p><span lang=\"DE\">1. Lebenszeitvertr\u00e4ge: Lebenszeitvertr\u00e4ge sind soziale Dauerschuldverh\u00e4ltnisse, die mit Bezug zu einem Teil der Lebenszeit nat\u00fcr-licher Personen lebenswichtige G\u00fcter, Dienstleistungen, Arbeit und Einkommensm\u00f6glichkeiten zur Selbstverwirklichung und sozialen Teilhabe bereitstellen. <\/span><!--more--><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">2. Humanit\u00e4t: Lebenszeitvertr\u00e4ge stellen den Menschen in seiner Wirklichkeit und humanen Ausbildung in den Mittelpunkt. Es ist daher nicht nur der Vertragsabschluss sondern vor allem die dauerhafte Kooperation unter Ber\u00fccksichtigung der Macht-verh\u00e4ltnisse, die es im Recht zu steu-ern gilt. Pers\u00f6nliche Verh\u00e4ltnisse zu Dritten (insbesondere in der Familie) m\u00fcssen Ber\u00fccksichtigung finden. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">3. Langfristigkeit: Das Vertrauen beider Vertragspartner in den Bestand des langfristigen Lebenszeitvertrages wird gesch\u00fctzt (z.B. K\u00fcndigungsschutz), so dass Vertragsaufl\u00f6sungen nur mit der Wirkung \u201eex nunc\u201c erfolgen. Eine Eingrenzung erf\u00e4hrt dieser Vertrauensschutz durch die Privatautonomie insoweit, als ein Mindestma\u00df an Entscheidungs- und Handlungsfreiheit eine vorzeitige Aufk\u00fcndigung erforderlich machen. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">4. Verbundene Vertr\u00e4ge: Die Einbettung der jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnisse in ein Netzwerk von Vertr\u00e4gen erfordert deren Einbeziehung und Beachtung bei der L\u00f6sung rechtlicher Fragen. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">5. R\u00fccksichtnahme: Die Bereitstellung von Nutzungsm\u00f6g-lichkeiten f\u00fcr Verbraucher und Arbeitnehmer erfordert soziale R\u00fccksichtnahme auf die konkreten k\u00f6rperlichen und seelischen Belange zum Schutz des Schw\u00e4cheren. Das Gesetz oder andere kollektive Regeln sehen nach Art, Dauer und dem Grad der Bedeutung dieser Vertr\u00e4ge f\u00fcr die Lebensverh\u00e4ltnisse der Betroffenen in zwingender Form verschiedene Stufen der R\u00fccksichtnahme vor. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">6. Produktive Nutzung: Wer im Rahmen von Lebenszeitvertr\u00e4gen Nutzungen und Einkommensm\u00f6glichkeiten bereitstellt hat alles zu unterlassen, was deren sozialen Zweck gef\u00e4hrdet. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">7. Kollektivit\u00e4t und Ethik: Arbeitnehmer und Verbraucher k\u00f6nnen vom Staat verlangen, dass kollektive Systeme zu ihrer Interessenwahrung ebenso wie kollektive Wertsysteme von Treu und Glauben sowie den guten Sitten in den Prozessen von Abschluss, Gestaltung und Aufl\u00f6sung sozialer Dauerschuldverh\u00e4ltnisse Eingang und Ber\u00fccksichtigung finden. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">8. Zugang: Wer Lebenszeitvertr\u00e4ge anbietet muss in Ank\u00fcndigung, Vorbereitung und Abschluss sowohl bei der Definition der Gruppe, f\u00fcr die diese Nutzung bereitgestellt wird, wie auch innerhalb der Gruppe jede Diskriminierung nach pers\u00f6nlichen wie sozialen Merkmalen unterlassen. Die Bedeutung der Lebens-zeitvertr\u00e4ge f\u00fcr die Befriedigung menschlicher Grund-bed\u00fcrfnisse wie Wohnen, Arbeit, Teilhabe an der Wirtschaft erfordert ein Menschenrecht auf Zugang zu diesen G\u00fctern und Dienstleistungen. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">9. Entgelt: Leistung und Gegenleistung der Lebenszeitvertr\u00e4ge d\u00fcrfen nicht in einem auff\u00e4lligen Missverh\u00e4ltnis stehen. Der Preis muss nach transparenten und diskriminierungsfreien Gesichtspunkten so bemessen sein, dass die Belastung tragbar und den Kosten angemessen ist. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">10. Anpassung: Haben sich die sozialen und wirtschaftlichen Umst\u00e4nde, die die Grundlage des Lebenszeitvertrags bilden, nach Vertragsschluss schwerwiegend ver\u00e4ndert oder stellen sich wesentliche Umst\u00e4nde, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, als falsch heraus und h\u00e4tten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt schlie\u00dfen m\u00fcssen, wenn sie diese Ver\u00e4nderung vorausgesehen h\u00e4tten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung und seines sozialen Zwecks sowie der grundlegenden Pflichten der Person, das Festhalten am unver\u00e4nderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Kollektive Regelungen haben den Vorrang. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">11. K\u00fcndigung: Die K\u00fcndigung von Lebenszeitvertr\u00e4gen gegen\u00fcber Verbrauchern und Arbeitnehmern muss transparent, nachvollziehbar und sozial vertr\u00e4glich gestaltet sein. Sie ist ultima ratio. Sie muss die wahren und angemessenen Gr\u00fcnde nennen und diskriminierungsfrei erfolgen. Sie soll sich nur an Gr\u00fcnden in der Person oder im Verhalten des Nutzenden sowie der Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung f\u00fcr den Anbieter orientieren. Bei wirtschaftlichen Gr\u00fcnden sind kollektive Mechanismen des Interessenausgleichs zu suchen. Der einzelne und seine Interessenvertretung sind zu h\u00f6ren. Es ist Gelegenheit und Zeit f\u00fcr Vorschl\u00e4ge zur Vermeidung von K\u00fcndigung und\/oder K\u00fcndigungsfolgen zu schaffen. Soweit die K\u00fcndigung im Interesse der Partei liegt, die den Vertrag erstellt und die Dienstleistung organisiert hat, muss sie die Interessen der anderen Partei geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigen. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">12. Kommunikation: Vom Beginn der Vertragsverhandlungen, w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftsbezieh-ung und bis hin zur Abwicklung des Lebenszeitvertrages soll der Dialog zwischen den Vertragspartner auf einer gleichrangig, kooperativ an der Erf\u00fcllung des Vertragszwecks sachorientiert sowie einer direkt pers\u00f6nlich gef\u00fchrten Kommunikation beruhen. Vor jeder Vertragsgestaltung (Abschluss, Anpassung, K\u00fcndigung etc.) hat eine diesen Ma\u00dfst\u00e4ben entsprechende Anh\u00f6rung zu erfolgen, die dem Grundsatz vertrauens-getragener Kommunikation Rechnung tr\u00e4gt. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">13. Information und Transparenz: W\u00e4hrend der Vertragsverhandlungen, der Vertragslaufzeit sowie nachvertraglich soll eine an den Bed\u00fcrfnissen des Vertragspartners orientierte hinreichende, wahrheitsgem\u00e4\u00dfe, vollst\u00e4ndige, rechtzeitige und verst\u00e4ndliche Information erfolgen, die bestehende Informationsasymmetrien \u00fcberwindet. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">14.Existenzsicherung: Soweit Lebenszeitverh\u00e4lt-nisse regelm\u00e4\u00dfige Einkommen verschaffen, diese zeitlich und \u00f6rtlich verf\u00fcgbar machen oder sich auf Zahlungen aus solchem Einkommen beziehen, ist zu gew\u00e4hrleisten, dass das f\u00fcr die Sicherung des Existenzminimums notwendige Einkommen durch fortdauernde Zahlungen bzw. Schutz vor Pf\u00e4ndungen, Verj\u00e4hrungsregeln und Ausgleich nicht geschm\u00e4lert wird. <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">15. Soziale Not: Die sozialen Risiken der Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit und \u00dcberschuldung m\u00fcssen in der individuellen wie kollektiven Gestaltung der Nutzungsvertr\u00e4ge entsprechend ihrer gesellschaftlichen Verursachung angemessen ber\u00fccksichtigt und durch das \u00f6ffentliche Recht erg\u00e4nzt werden <\/span><\/p>\n<p><span lang=\"DE\">16. Vertraulichkeit: Die w\u00e4hrend der Gesch\u00e4fts-beziehung eines Lebenszeitvertrages erlangten pers\u00f6n-lichen Daten und darauf beruhende Bewertungen sind vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen nur zur Erf\u00fcllung des Vertragszwecks benutzt werden.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Lebenszeitvertr\u00e4ge: Lebenszeitvertr\u00e4ge sind soziale Dauerschuldverh\u00e4ltnisse, die mit Bezug zu einem Teil der Lebenszeit nat\u00fcr-licher Personen lebenswichtige G\u00fcter, Dienstleistungen, Arbeit und Einkommensm\u00f6glichkeiten zur Selbstverwirklichung und sozialen Teilhabe bereitstellen.<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3319"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3319"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3319\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3320,"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3319\/revisions\/3320"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3319"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3319"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.eusoco.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3319"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}